Verbot der Nutzung des Sportgeländes ohne Anmeldung und durch vereinsfremde Personen
Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzzahlen von über 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner im Enzkreis sind auch für die TGD und ihre Einrichtungen die Einschränkungen der "Notbremse" zu beachten. Dadurch muss auch die Benutzung der TGD-Sportanlagen beschränkt werden.
- Es ist weiterhin kontaktloser Individualsport wie Leichtathletik auf Außensportanlagen möglich. Allerdings unter der Bedingung, dass der Sport alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt wird.
- Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre (bis zum 14. Geburtstag) zählen nicht mit.
- Zusätzlich ist zwischen 22 Uhr und 24 Uhr im Freien allein ausgeübte körperliche Bewegung erlaubt, dies gilt jedoch nicht für Sportstätten
- Öffentliche und private Sportstätten sind für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen
Zur Erhaltung der Fitness und zum individuellen Training erlaubt die TGD daher ihren Mitgliedern eine Benutzung der Außenanlagen nach Anmeldung im Alten Loh. Die Anmeldung kann per Telefon (07236/6409), WhatsApp (0170/1973197) oder Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bei Karin Olschewski erfolgen. Bitte um Angabe von Zeitfenster und anwesenden Personen, damit ggfs. Lösungen zur "Entzerrung" der Nutzung gefunden werden können.
Vereinsfremden Personen müssen wir leider die Sportausübung auf dem TGD-Gelände im Alten Loh untersagen.
Die Maßnahme wird durch eine entsprechende Beschilderung vor Ort unterstützt.
Wir bitten eindringlich diesen Regelungen Folge zu leisten und freuen uns, wenn ihr das Angebot zum freien Trainieren mit Anmeldung annehmt.
Der Vorstand
Weitere Infos unter folgendem Link beim Badischen Leichtathletik-Verband (BLV):
Corona-Verordnung an bundeseinheitliche Vorgaben angepasst | Badischer Leichtathletik-Verband e.V. (blv-online.de)